Fürstl. Sächß. Verordnung, Welcher gestalt es bey denen dreyen Fast- Buß- und Beth-Tagen, welche den 17. nechstfolgenden Monats Septembr. dann den 29. Octobr. und den 20. Decembr. dieses Jahrs angestellet in denen Fürstenthümen Gotha und Altenburg bey diesen gefährlichen Zeiten durchgehends zu halten

書誌詳細
フォーマット: 図書
言語:German
出版事項: Altenburg : Richter , 1680

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