Weiter zum Inhalt
VuFind
Merkliste:
0
in der Auswahl
(Voll)
Sprache
English
Deutsch
Español
Français
Italiano
日本語
Nederlands
Português
Português (Brasil)
中文(简体)
中文(繁體)
Türkçe
עברית
Gaeilge
Cymraeg
Ελληνικά
Català
Euskara
Русский
Čeština
Suomi
Svenska
polski
Dansk
slovenščina
اللغة العربية
বাংলা
Galego
Tiếng Việt
Hrvatski
हिंदी
Հայերէն
Українська
Alle Felder
Titel
Zeitschriftentitel
Verfasser
Schlagwort
Signatur
ISBN/ISSN
Suchen
Erweitert
Regulativ wie es hinführo mit...
Zitieren
SMS versenden
Als E-Mail versenden
Drucken
Datensatz exportieren
Exportieren nach RefWorks
Exportieren nach EndNoteWeb
Exportieren nach EndNote
Exportieren nach MARC
Exportieren nach MARCXML
Exportieren nach RDF
Exportieren nach BibTeX
Exportieren nach RIS
In die Merkliste
Aus der Merkliste entfernen
Persistenter Link
Regulativ wie es hinführo mit Führung der Kirchen-Bücher gehalten werden soll
Bibliographische Detailangaben
Format:
Buch
Sprache:
German
Veröffentlicht:
[1808]
Beschreibung
Ähnliche Einträge
Internformat
Beschreibung
Beschreibung:
12 S., [9] Bl.
Signatur:
BÜ1 / 187
Ähnliche Einträge
Regulativ, wie es hinführo mit Führung der Kirchen-Bücher gehalten werden soll
von: Kirchner
Veröffentlicht: (1809)
Erneuerte Ordnung, wie es ... auff Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindtäufften, Begräbnissen ... gehalten werden soll
von: Wilhelm Sachsen-Weimar, Herzog, IV. 1598-1662
Veröffentlicht: (1658)
Verneuerte Ordnung, wie es hinführo in Ihr. Fürstl. Durchl. Fürstenthume und Landen bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen] und sonst andern Zusammenkünfften gehalten werden soll
Veröffentlicht: (1681)
Ordnung, wie es im Fürstenthum Altenburg bey Verläbnissen, Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnissen und Trauern gehalten werden soll
Veröffentlicht: (1785)
Erneuerte Ordnung wie es hinfort im Fürstenthum Eisenach und dazu gehörigen Lande bei Verlöbnissen, Hochzeiten etc. gehalten werden soll
von: Johann Wilhelm Sachsen, Herzog 1666-1729
Veröffentlicht: (1704)