(2009). Verordnung nach welcher Vier solenne Bus- Bet- und Fasttage in den Fürstl. Schwarzburgischen Landen Rudolstädter Linie sollen gefeyert werden. : Löwisch ; Fröbel.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Verordnung Nach Welcher Vier Solenne Bus- Bet- Und Fasttage in Den Fürstl. Schwarzburgischen Landen Rudolstädter Linie Sollen Gefeyert Werden. Rudolstadt: : Löwisch ; Fröbel, 2009.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)Verordnung Nach Welcher Vier Solenne Bus- Bet- Und Fasttage in Den Fürstl. Schwarzburgischen Landen Rudolstädter Linie Sollen Gefeyert Werden. : Löwisch ; Fröbel, 2009.
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