(1770). Gesetze, welche die sämtlichen Mitglieder der Heyraths-Gesellschaft des Pfarr-Spiels Oberweißbach zu beobachten haben. Angefangen den 27. Septembr. 1770. : Löwe.
Chicago-referens (17:e uppl.)Gesetze, Welche Die Sämtlichen Mitglieder Der Heyraths-Gesellschaft Des Pfarr-Spiels Oberweißbach Zu Beobachten Haben. Angefangen Den 27. Septembr. 1770. Rudolstadt: : Löwe, 1770.
MLA-referens (8:e uppl.)Gesetze, Welche Die Sämtlichen Mitglieder Der Heyraths-Gesellschaft Des Pfarr-Spiels Oberweißbach Zu Beobachten Haben. Angefangen Den 27. Septembr. 1770. : Löwe, 1770.
Varning: dessa hänvisningar är inte alltid fullständigt riktiga.