(1672). Fürstliches Sächs. Außschreiben, wegen dreyer gemeinen Fast- Buß- und Bet- Tage, welche auff sonderbahre gnädigste Verordnung in den Fürstenthumen Gotha, Altenburg und Coburg den 29. Novembr. dieses lauffenden, und den 17. Januar und 28. Februar des künfftig antretenden 1673sten Jahres durchgängig gehalten werden sollen mit einer darauff folgenden Anweisung, wie man sich insonderheit darbey wegen des Gottes- Dienstes zu verhalten habe.
Chicago Style (17. basım) AtıfFürstliches Sächs. Außschreiben, Wegen Dreyer Gemeinen Fast- Buß- Und Bet- Tage, Welche Auff Sonderbahre Gnädigste Verordnung in Den Fürstenthumen Gotha, Altenburg Und Coburg Den 29. Novembr. Dieses Lauffenden, Und Den 17. Januar Und 28. Februar Des Künfftig Antretenden 1673sten Jahres Durchgängig Gehalten Werden Sollen Mit Einer Darauff Folgenden Anweisung, Wie Man Sich Insonderheit Darbey Wegen Des Gottes- Dienstes Zu Verhalten Habe. Gotha, 1672.
MLA (8th ed.) AtıfFürstliches Sächs. Außschreiben, Wegen Dreyer Gemeinen Fast- Buß- Und Bet- Tage, Welche Auff Sonderbahre Gnädigste Verordnung in Den Fürstenthumen Gotha, Altenburg Und Coburg Den 29. Novembr. Dieses Lauffenden, Und Den 17. Januar Und 28. Februar Des Künfftig Antretenden 1673sten Jahres Durchgängig Gehalten Werden Sollen Mit Einer Darauff Folgenden Anweisung, Wie Man Sich Insonderheit Darbey Wegen Des Gottes- Dienstes Zu Verhalten Habe. 1672.