SMS versenden: Fürstl. Sächß. Verordnung, Welcher gestalt es bey denen dreyen Fast- Buß- und Beth-Tagen, welche den 17. nechstfolgenden Monats Septembr. dann den 29. Octobr. und den 20. Decembr. dieses Jahrs angestellet in denen Fürstenthümen Gotha und Altenburg bey diesen gefährlichen Zeiten durchgehends zu halten