(1646). Ordnung, wonach die eine Zeitlang hier unterlassene, nunmehr aber auff S. Fürstl. Gn. Verfügung in dero Fürstentum und Lande wieder bestellte Rüge-Gerichte reguliret und gehalten werden sollen. : Schall.
Citação do estilo Chicago (17ª ed.)Ordnung, Wonach Die Eine Zeitlang Hier Unterlassene, Nunmehr Aber Auff S. Fürstl. Gn. Verfügung in Dero Fürstentum Und Lande Wieder Bestellte Rüge-Gerichte Reguliret Und Gehalten Werden Sollen. Gotha: : Schall, 1646.
Citação MLA (8ª ed.)Ordnung, Wonach Die Eine Zeitlang Hier Unterlassene, Nunmehr Aber Auff S. Fürstl. Gn. Verfügung in Dero Fürstentum Und Lande Wieder Bestellte Rüge-Gerichte Reguliret Und Gehalten Werden Sollen. : Schall, 1646.
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