Ordnung, wie es hinführo in dem Fürstenthum Weimar und darzu gehörigen Landen wie auch der Hennebergischen Landes-Portion bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften und Kirmsen, wie auch, wegen einiger andern zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] gehörigen Punckten, gehalten werden soll : des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs zu Sachsen ...

書目詳細資料
格式: 圖書
語言:German
出版: Weimar : Müller , 1706
主題:
實物特徵
實物描述:59 S.
索引號:Ko /32 angebunden