Ordnung, wie es hinführo in dem Fürstenthum Weimar und darzu gehörigen Landen wie auch der Hennebergischen Landes-Portion bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften und Kirmsen, wie auch, wegen einiger andern zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] gehörigen Punckten, gehalten werden soll : des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs zu Sachsen ...

গ্রন্থ-পঞ্জীর বিবরন
বিন্যাস: গ্রন্থ
ভাষা:German
প্রকাশিত: Weimar : Müller , 1706
বিষয়গুলি:
বিবরন
দৈহিক বর্ননা:59 S.
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