Ordnung, wie es hinführo in dem Fürstenthum Weimar und darzu gehörigen Landen wie auch der Hennebergischen Landes-Portion bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften und Kirmsen, wie auch, wegen einiger andern zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] gehörigen Punckten, gehalten werden soll : des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs zu Sachsen ...
Format: | Buch |
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Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Weimar
: Müller
, 1706
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Schlagworte: |
Beschreibung: | 59 S. |
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Signatur: | Ko /32 angebunden |