APA (7 वां संस्करण) प्रशस्ति पत्र

(1706). Ordnung, wie es hinführo in dem Fürstenthum Weimar und darzu gehörigen Landen wie auch der Hennebergischen Landes-Portion bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften und Kirmsen, wie auch, wegen einiger andern zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] gehörigen Punckten, gehalten werden soll: Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs zu Sachsen .. : Müller.

शिकागो शैली (17वां संस्करण) प्रशस्ति पत्र

Ordnung, Wie Es Hinführo in Dem Fürstenthum Weimar Und Darzu Gehörigen Landen Wie Auch Der Hennebergischen Landes-Portion Bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften Und Kirmsen, Wie Auch, Wegen Einiger Andern Zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] Gehörigen Punckten, Gehalten Werden Soll: Des Durchleuchtigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs Zu Sachsen .. Weimar: : Müller, 1706.

एमएलए (8वां संस्करण) प्रशस्ति पत्र

Ordnung, Wie Es Hinführo in Dem Fürstenthum Weimar Und Darzu Gehörigen Landen Wie Auch Der Hennebergischen Landes-Portion Bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen], Handwercks-Zusammenkünfften Und Kirmsen, Wie Auch, Wegen Einiger Andern Zum Policey-Wesen [Polizeiwesen] Gehörigen Punckten, Gehalten Werden Soll: Des Durchleuchtigsten Fürsten Und Herrn, Herrn Johann Ernsten, Herzogs Zu Sachsen .. : Müller, 1706.

चेतावनी: ये उद्धरण हमेशा 100% सटीक नहीं हो सकते हैं.