Allgemeines Buß- und Wochen-Gebeth : bey annahender großer Französischer Kriegsgefahr an allgemeinen Buß-Tagen und in der Wochen beim öffentl. Gottesdienst andächtig sollen gesprochen werden
التنسيق: | كتاب |
---|---|
اللغة: | German |
منشور في: |
Weimar
: Müller
, 1703
|
الموضوعات: |
مواد مشابهة
-
Christliche Anordnung eines allgemeinen und grossen Buß-, Beth- und Fast-Tages : welcher in höchst- gedacht Ihr. Fürstl. Durchl. gesamten Fürstenthum und Landen am Freytag nach dem 1. Sonntag des Advents, den 2. Dezember dieses 1707. Jahres, gehalten werden soll
منشور في: (1707) -
Christliche Anordnung des Buß-, Beth- und Fast-Tages : welcher wegen der annoch für Augen schwebenden Türcken- und andern Kriegs-Gefahr ; auch weit aussehender Empörung mancherley Völcker ; in Hochgedachter Ihrer Fürstl. Durchl. Landen anderweit nechstkommenden grünen Donnerstag, wird seyn der 1. folgenden Monats Aprilis, gehalten werden soll
منشور في: (1675) -
Kirchen-Gebeth [Kirchengebet] : in den Wochen-Predigten und Bethstunden des Fürstenthums Weimar zu gebrauchen verordnet
منشور في: (1697) -
Gebeth [Gebet], zur Zeit des Interregni, nach Tödtlichen Abgang der Römis. Kayserl. Majestät Joseph I. : von den Cantzeln in den gesamten Fürstlich-Weimarischen Landen zu verlesen angefangen am Sonntag Exaudi
منشور في: (1711) -
Verneuerte Ordnung, wie es hinführo in Ihr. Fürstl. Durchl. Fürstenthume und Landen bey Verlöbnüszen [Verlöbnissen], Hochzeiten, Kindtauffen, Begräbnüszen [Begräbnissen] und sonst andern Zusammenkünfften gehalten werden soll
منشور في: (1681)