Beytrag zu den Kirchen Agendis, Das ist: Anordnung, wie sich die Pfarr-Herrn und Kirchen-Diener in der Hochgräfl. Reuß-Pl. Herrschaft Schleiz, so wohl öffentlich bey den Kirchenversammlungen, als auch privatim, oder insbesondere in ihrem Amte und Dienst halten sollen, aus dem, was von langen Zeiten her, besonders noch aus der uralten Burggräflichen Kirchenordnung in dieser Herrschaft üblich gewesen ... zusammen getragen und auf Hohen Landesherrschaftlichen Befehl, zu Beybehaltung guter Ordnung und Einigkeit in den Ceremonien ...
Veröffentlicht: (1766)