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(1651). Des durchläuchtigen hochgebohrnen ... Hn. Friederich Wilhelms, Hertzogens zu Sachsen ... Ordnung wie es hinführo, mit des Dienst-Gesindes sowohl Taglöhner, und benebenst denenselben, der Zimmerleute, Mäurer, Kleiber, und anderer Handwercker, die umbs Taglohn arbeiten, Jahr- Wochen- und Tage auch der Bothen-Lohn, und sonsten zu halten: 1603-1669 <Sachsen-Altenburg, Herzog, II.>. : Michael.

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Des Durchläuchtigen Hochgebohrnen ... Hn. Friederich Wilhelms, Hertzogens Zu Sachsen ... Ordnung Wie Es Hinführo, Mit Des Dienst-Gesindes Sowohl Taglöhner, Und Benebenst Denenselben, Der Zimmerleute, Mäurer, Kleiber, Und Anderer Handwercker, Die Umbs Taglohn Arbeiten, Jahr- Wochen- Und Tage Auch Der Bothen-Lohn, Und Sonsten Zu Halten: 1603-1669 <Sachsen-Altenburg, Herzog, II.>. Altenburg: : Michael, 1651.

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Des Durchläuchtigen Hochgebohrnen ... Hn. Friederich Wilhelms, Hertzogens Zu Sachsen ... Ordnung Wie Es Hinführo, Mit Des Dienst-Gesindes Sowohl Taglöhner, Und Benebenst Denenselben, Der Zimmerleute, Mäurer, Kleiber, Und Anderer Handwercker, Die Umbs Taglohn Arbeiten, Jahr- Wochen- Und Tage Auch Der Bothen-Lohn, Und Sonsten Zu Halten: 1603-1669 <Sachsen-Altenburg, Herzog, II.>. : Michael, 1651.

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